Mitgliedschaft:

 

Mitgliedsanträge finden Sie unter der entsprechenden Rubrik beim Hauptverein. Zusätzlich zum TSG-Beitrag wird bei der Eislaufabteilung (Sparte Eiskunstlauf) ein Abteilungsonderbeitrag erhoben.

Weiterhin wird ein Arbeitsdienst eingefordert. Die Regelungen dazu sind hier >>>

 

Unser Willkommens-Schreiben mit Infos für Neu-Mitglieder - hier >>>

Unsere Abteilungssonderbeiträge (gültig ab dem 01. Oktober 2015):

Einzelbeitrag;
Jugendliche/ Erwachsene
€ 85,00/ Kalenderjahr (12 Monate)
zuzüglich
€ 45,00/ Saison (6 Monate) Eisumlage
Gesamtbeitrag € 130,00/ Jahr

2-Personenbeitrag:
Jugendliche/ Erwachsene
€ 75,00/ Kalenderjahr/ Pers. (12 Monate)
zuzüglich
45,00/ Saison/Pers. (6 Monate) Eisumlage
Gesamtbeitrag € 120,00/ Pers. = Gesamt € 240,00

3- Personenbeitrag:
Jugendliche/ Erwachsene
€ 65,00/ Kalenderjahr/ Pers. (12 Monate)
zuzüglich
€ 45,00/ Saison/ Pers. (6 Monate) Eisumlage
Gesamtbeitrag € 110,00/ Pers = Gesamt € 330,00


Unterjährige Eintritte, auch Eintritte nach einem Schnupperkurs, werden wie folgt berechnet:

Für Eintritte vom 01.07. - 31.12. wird der gesamte Betrag eingefordert = ganze Saison
Für Eintritte vom 01.01. - 30.06. wird jeweils nur die Hälfte berechnet = halbe Eissaison


Mitgliedsanträge finden Sie unter der entsprechenden Rubrik beim Hauptverein. Zusätzlich zum TSG-Beitrag wird bei der Eislaufabteilung (Sparte Eiskunstlauf) ein Abteilungsonderbeitrag erhoben.

 

 

 

Kündigung

 

Wegen der Probleme der vergangenen Jahre nochmals folgender Hinweis:

Das Erheben eines Abteilungsbeitrages ist lt. Satzung der TSG Reutlingen zulässig.

Nach einem Abteilungsbeschluß aus dem Jahr 1992 ist die nachfolgende Regelung beim Austritt zu beachten:

Der Austritt ist schriftlich (per Mail an die Abteilungsleitung oder die TSG-Geschäftsstelle) zu erklären und muß,

a) das Datum des Austritts, und

b) die Erklärung enthalten, ob die Mitgliedschaft bei der TSG Reutlingen bestehen bleibt.

Hinweis:

Der Beitrag der TSG Reutlingen (Hauptverein) wird immer im Voraus für das laufende Jahr gezahlt, bzw. eingezogen.

Ein Austritt aus der TSG Reutlingen ist lt. Satzung nur zum 31. Dezember des laufenden Jahres  möglich, wenn die Kündigung schriftlich 1 Monat vorher beim Hauptverein vorliegt.

Bitte beachten Sie die folgenden Termine für den Abteilungsbeitrag:

Eingang der Kündigung bis zum 31. Oktober des Jahres – Kein Abteilungsbeitrag für die laufende Saison.
Aber ab Kündigungstermin keine Trainingsteilnahme mehr für die laufende Saison.

Eingang der Kündigung nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres:

halber Abteilungsbeitrag

Eingang der Kündigung nach dem 31. Dezember des laufenden Jahres:

voller Abteilungsbeitrag für die ganze Saison

Die erteilten Einzugsermächtigungen werden nach Eingang der Kündigung dann zum vereinbarten Termin hinfällig.